• Kreativwerkstatt Web & Medien
  • ...............................................................................
  • Katharina Meier
  • Hilerberg 3, 86424 Dinkelscherben
  • Telefon: 08236 959471
  • Mobil: 0176 99262576
  • E-Mail: webundmedien@freenet.de

AGB

Das berühmte “Kleingedruckte” kommt dank unserer partnerschaftlichen Kundenbeziehungen so gut wie nie zum Einsatz. Trotzdem sind natürlich für den Fall der Fälle auch klare rechtliche Regeln nötig.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern


1. Allgemeines

(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) und Kreativwerkstatt Web und Medien, Katharina Meier (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden.
(3) Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsschluss

(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden.
(3) Das Angebot der Agentur ist für zwei Wochen ab Zugang beim Kunden bindend. Der Vertrag kommt durch Angebotsannahme durch den Kunden zustande. Die Angebotsannahme durch den Kunden kann durch ausdrückliche schriftliche Erklärung (Angebotsbestätigung) oder konkludent durch Zahlung des angeforderten Kostenvorschusses erfolgen.


3. Leistung, Vergütung, Kostenvorschuss

(1) Wenn nichts anderes vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes einen Kostenvorschuss von mindestens 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(2) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Für gesondert zu berechnende Leistungen gilt eine Vergütung von 35,00 EUR/ Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer als vereinbart. Es wird hierzu insbesondere auf Punkt 4 dieser AGB verwiesen.
(3) Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen (insbesondere für Fremdleistungen) sind zu ersetzen, sofern sie nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind.
(4) Die Zahlung erfolgt nach Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte. Die Agentur hat das Recht die Herausgabe nicht ausgeführter Konzepte und Entwürfe geltend zu machen.


4. Sonderleistungen, gesondert zu vergütende Leistungen

Folgende Leistungen werden, sofern nicht bei Vertragsschluss anderweitig vereinbart, gesondert berechnet:

1. Einkauf von lizenzgebundenen Bildern, Grafiken und Layouts
2. Bildbearbeitung, Bildaufbereitung der vom Kunden bereitgestellten Bilder
3. nachträgliche Änderungen bereits freigegebener oder genehmigter Konzepte, Entwürfe usw.
4. Kosten, die der Agentur im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter im Namen des Kunden entstehen, insbesondere auch Fahrtkosten
5. Probedrucke bei Druckereien zur Feststellung von eventuellen Farbabweichungen

Nach Vorlage von Entwürfen, Konzepten, Layouts usw. führt die Agentur unentgeltlich eine einmalige Änderung nach den Wünschen des Kunden aus. Jede danach erfolgende weitere Änderung oder Ergänzung ist gesondert zu vergüten.


5. Verschwiegenheitspflicht

Die Agentur, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.


6. Eigentumsrecht/Urheberrechte

(1) Alle Leistungen der Agentur (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
(2) Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass alle vom Kunden bereitgestellten Texte, Grafiken, Datenbanken, Bilder usw. frei von Urheber- und Markenrechten Dritter sind, bzw. dass der Kunde das Nutzungsrecht nach Urheber- und/oder Markengesetz hat. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung von Urheber- und Markenrechten, die durch eine Verwendung dieser Mittel ensteht.


8. Freigabe

Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im Rahmen von Besprechungen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. Geringfügige drucktechnisch bedingte Farbabweichungen gelten als genehmigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die auf Bildschirmen dargestellten Farben von den tatsächlichen Druckfarben geringfügig abweichen.


9. Leistungsverzug der Agentur

(1) Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur.
(2) Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


10. Gewährleistung und Schadensersatz

(1) Der Kunde hat Mängel innerhalb von einer Woche nach Leistung durch die Agentur anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung zu.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.


11. Mitwirkungspflicht des Kunden / Urheber- und Markenrechte

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung dergestalt verpflichtet, dass er von der Agentur zu verwendende Inhalte, Bilder, Grafiken, Vorlagen usw. spätestens nach Ablauf von zwei Wochen ab Aufforderung durch die Agentur hereinzugeben hat.
(2) Legt die Agentur Konzepte, Entwürfe, Layouts usw. dem Kunden zur Freigabe vor, so hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären, die Freigabe zu erklären oder der Agentur mitzuteilen welche Korrekturen und Änderungen vorzunehmen sind.
(3) Der Kunde kann Bilder, Grafiken, Texte, Vorlagen usw. per E-Mail (Anhang) oder auf Datenträger (CD-ROM, DVD…) an die Agentur übergeben. Bilder sind in digitaler Form hereinzugeben, hierbei sollte auf eine ausreichende Auflösung geachtet werden (für Druck: 300dpi; für Internet: 72dpi).
(4) Die Agentur behält sich das Recht vor, bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden nach ihrer Wahl
1. den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz geltend zu machen oder
2. 90% des vereinbarten Honorars sofort vom Kunden beanspruchen und die weitere Leistung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht zu verweigern.


12. Datensicherung bei Erstellung von Homepages/ Websites

Der Kunde erhält nach Fertigstellung der Homepage/ Website eine E-Mail mit einer Zusammenfassung aller notwendigen Zugangs- und Nutzungsdaten. Die Pflicht der Agentur zur Speicherung und Sicherung dieser Daten endet mit Zugang der E-Mail beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Verlust der Daten nach Übergabe an den Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die Daten von der Agentur auch auf CD-ROM übergeben. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Kunden erforderlich.